(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von
Signatr. Design & Event – Nico Burbes
(nachfolgend „Auftragnehmer“) in den Bereichen
– Kommunikations- und Grafikdesign
– Videoschnitt, Videoanimation & Motion Design
– Sprecherleistungen / Voice-over
– Event- und Veranstaltungsorganisation gegenüber Auftraggebern.
(2) Abweichende Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn er deren Geltung schriftlich zugestimmt hat.
(3) Bei Verbrauchern gelten vorrangig zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften.
(1) Der Auftragnehmer erbringt umfassende Kreativ-, Design-, Medien- und Organisationsleistungen. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag.
(2) Leistungen in den Feldern Kommunikations- und Grafikdesign umfassen zum Beispiel:
Konzeption und Gestaltung von Firmenauftritten (Logogestaltung, Corporate Design/ Identity), Konzeption und Gestaltung von Print- und Onlinemedien, Gestaltung von Werbemittel im Bereich der Werbetechnik, Druckdatenerstellung.
(3) Bei Event- und Veranstaltungsorganisation umfasst die Leistung zum Beispiel:
Konzeption, Planung, Koordination, Logistik, Ablaufplanung, Betreuung und Durchführung.
Bei Künstlerbooking vermittelt der Auftragnehmer Künstler, deren eigentlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Künstler zustande kommt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Bei Videoschnitt, Animation und Motion-Design umfasst die Leistung zum Beispiel:
Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Erstellen von Animationen, Motion Graphics, Export der finalen Videoformate.
(5) Bei der Erstellung von Webseiten mit WordPress umfassen die Leistungen:
Sammeln und Aufbereiten von Bildmaterialien und Texten, Installieren und Verwalten der WordPress-Software, Implementieren eines Themes, Gestaltung der Webseite.
(6) Bei Sprecherleistungen gehören zum Beispiel dazu:
Voice-over, Radiowerbung, Werbespots, Telefonansagen, Erstellung von Moderationstexten, Tonaufnahmen. Bei Sprecherleistung schöpft der Auftragnehmer aus dem eigenen Sprecher-Pool. Verträge werden hier direkt mit dem Auftragnehmer und nicht mit dem -geber geschlossen.
(7) Rechtliche Prüfungen (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, GEMA, Genehmigungen) sind nicht Bestandteil des Leistungen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
(1) Sämtliche Entwürfe, Gestaltungen, Sprachaufnahmen, Videoproduktionen, Animationen und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
(2) Nutzungsrechte werden nur im vertraglich vereinbarten Umfang übertragen – räumlich, zeitlich und inhaltlich.
(3) Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen Werke weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden.
(4) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
(5) Vorschläge, Anregungen oder Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten – ohne vertrauliche Daten des Auftraggebers – zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
3a. Kommunikations- und Grafikdesign
(1) Der Auftragnehmer erstellt Designs im Feld des Kommunaiktions- und Grafikdesigns gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Rohmaterialien, Projektdaten (PSD, AI, INDD, etc.) sowie unbearbeitete Bild- oder Vektordateien bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
(3) Stockmaterial oder Drittmaterialien erfordern entsprechende Lizenzen. Werden diese nicht über den Auftragnehmer erworben, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit. Die Kosten für die Lizenzierung trägt der Auftraggeber.
(4) Korrekturen sind, sofern nicht anders vereinbart, auf zwei Korrekturschleifen beschränkt.
3b. Videoschnitt, Videoanimation & Motion Design
(1) Der Auftragnehmer erstellt Videos, Animationen und Motion-Designs gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Rohmaterial, Projektdateien (z. B. After Effects, Premiere, DaVinci Resolve) sowie unbearbeitete Ton- oder Filmaufnahmen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.(3) Stockmaterial, Musik, Soundeffekte oder Drittmaterialien erfordern entsprechende Lizenzen. Werden diese nicht über den Auftragnehmer erworben, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit.
Die Kosten für die Lizenzierung trägt der Auftraggeber.
(4) Korrekturen sind, sofern nicht anders vereinbart, auf zwei Korrekturschleifen beschränkt.
(5) Jede Nutzung über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus (z. B. zusätzliche Kanäle, Regionen, TV-Ausstrahlung) bedarf einer neuen Lizenzierung.
3c. Erstellung von Webseiten
(1) Der Auftragnehmer erstellt im Auftrag des Auftraggebers eine Webseite gemäß der Leistungsbeschreibung.
(2) Rohmaterialien, unbearbeitete Bild- und Videodateien und Rohtexte bleiben Eigentums Auftragnehmers und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
(3) Stockmaterial oder Drittmaterialien erfordern entsprechende Lizenzen. Werden diese nicht über den Auftragnehmer erworben, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit. Die Kosten für die Lizenzierung trägt der Auftraggeber.
(4) Korrekturen sind, sofern nicht anders vereinbart, auf zwei Korrekturschleifen ab Finalisierung einer ersten, fertigen Seite beschränkt.
(5) Rechtliche Texte für bspw. Impressum, Datenschutzverordnung, Barrierefreiheit etc. müssen vom Auftraggeber geliefert werden. Dieser ist für dessen Richtigkeit und Aktualität verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß §10 (6) keine Haftung.
3c. Sprecherleistungen / Voice-over
(1) Sprachaufnahmen werden entsprechend dem vereinbarten Skript erstellt.
Änderungen oder nachträgliche Textanpassungen sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.
(2) Nutzungsrechte an Sprachaufnahmen richten sich nach dem vereinbarten Zweck (z. B. Social Media, Radio, TV, interne Nutzung).
(3) Wird nichts anderes vereinbart, gilt eine Nutzungsdauer von 12 Monaten für das vereinbarte Gebiet (standardmäßig Deutschland, sofern nicht schriftlich anders festgehalten).
(4) Offene Audiodateien oder Rohaufnahmen werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
(5) Für Sprecherleistungen gelten ggf. buy-outs oder kanalbezogene Lizenzmodelle
(z. B. lokale Radiowerbung vs. nationale Werbekampagne).§
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag genannten Preise.
(2) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Es wird, bis zur Überschreitung der jeweiligen Verdienstgrenzen, keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Alle Leistungen – Entwürfe, Konzepte, Besprechungen, Korrekturen, Vorbereitungen – sind vergütungspflichtig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Vergütungen für Entwurfserstellung und Konzepte berechtigen nicht, sofern nicht vertraglich oder angebotstechnisch oder schriftlich vereinbart, zur Weitergabe an andere Dienstleister zur Auftragserfüllung.
Dies bedarf ggfs. Buy-Outs und darf nur im schriftlichen Einverständnis des Auftragnehmers geschehen.
(4) Fremdleistungen wie Druckkosten, Reiselogistik, Technik, Künstlerhonorare oder Lizenzen trägt der Auftraggeber.
(1) Die Vergütung ist bei Ablieferung bzw. Durchführung der Leistung gemäß der Rechnungsstellung fällig.
(2) Bei Events, Videos oder größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen, z. B.:
– 30 % bei Auftragserteilung
– 40 % nach Abschluss der Planungs- oder Produktionsphase
– 30 % nach finaler Lieferung
(3) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(Siehe: BGB § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden)
(1) Es werden ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte übertragen, kein Eigentum.
(2) Projektdateien (Grafik, Video, Animation, Audio) bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Rohdaten, offene Dateien oder Zwischendateien werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
(4) Versand oder digitale Übertragung von Originalen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
(1) Der Auftraggeber erhält vor Produktion oder Veröffentlichung Korrekturstände zur Prüfung. Korrekturen sind, sofern nicht anders vereinbart, auf zwei Korrekturschleifen beschränkt.
(2) Produktionsüberwachung wird nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung übernommen.
(3) Mit Freigabe von Entwürfen, Videos oder Audioaufnahmen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalte, Richtigkeit und Vollständigkeit.
(4) Der Auftragnehmer darf Arbeitsergebnisse als Referenzen nutzen (Webseite, Social Media, Portfolio), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Organisations- und Koordinationsleistungen. Die Verantwortung und Organisation für notwendige Genehmigungen, Sicherheitskonzepte oder Versicherungen liegt beim Auftraggeber, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(2) Für Ausfälle oder Fehler externer Dienstleister haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, es liegt Auswahlverschulden vor.
(3) Änderungen des Auftraggebers während der Vorbereitung oder Veranstaltung führen zu Mehrkosten, die der Auftraggeber trägt. Eine genaue Information darüber kann jederzeit schriftlich beim Auftragnehmer angefragt werden.
(4) Witterungsbedingte Unterbrechungen, behördliche Auflagen oder Ausfälle fallen in das Risiko des Auftraggebers.
(1) Bei Künstlervermittlung wird der Vertrag direkt zwischen Auftragnehmer und Künstler geschlossen.
(2) Honorare, Reisekosten, Technik und Nebenkosten des Künstlers trägt der Auftraggeber.
(3) Eine Umgehung der Vermittlung (Direktbuchung des Künstlers innerhalb von 12 Monaten ohne Einbindung des Auftragnehmers) ist unzulässig. Eine entsprechende Vermittlungsgebühr wird in Rechnung gestellt.
(4) Fällt ein Künstler wegen Krankheit, höherer Gewalt oder triftiger Gründe aus, haftet der Auftragnehmer nicht; er bemüht sich um Ersatz, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Mehrkosten aufgrund von einer kurzfristigen Buchung eines Ersatzes werden vom Auftraggeber übernommen, sind vor Buchung abzusprechen und schriftlich vom Auftraggeber zu bestätigen.
(1) Das Werk des Designers wird oft in enger Kooperation mit dem Auftraggeber, Dritten usw. erstellt. Daher haftet er, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Bereich typischen vorhersehbaren Schadens. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn. Er haftetauch nicht für In-Time-Regelungen, die er vertraglich grundsätzlich nicht vereinbart.
(2) Wünscht der Auftraggeber in diesen Bereichen eine Haftung, hat er die Kosten der dafür gesondert abzuschließenden Haftpflichtversicherung zu tragen. Kommt kein Versicherungsvertrag zustande, bleibt es beim Haftungsausschluss.
(3) Kommt ein Auftrag/Vertrag zustande, können Risiken aus den und für die Bereiche des Auftragnehmers, des Auftraggebers und für Dritte (z.B. Kunden des Auftraggebers) entstehen. Ohne ausdrückliche vertragliche Risikoübernahme findet kein Risikoübergang statt. Für Schäden aus der Risikosphäre Dritter haftet der Auftragnehmer nicht, mit Ausnahme des Auswahlverschuldens. Er tritt, soweit erforderlich, eigene Ansprüche auf Gewährleistung, Schadensersatz o.ä. an den Auftraggeber ab und verpflichtet sich, ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines Verhaltens gegen den Auftragnehmer stellen, für das der Auftraggeber die Verantwortung trägt.
(5) Mit der Freigabe von Entwürfen, digitalen Daten (Musik, Bild, Video, Text, Skripte), Ausarbeitungen usw. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die nunmehr in seine Risikosphäre fallende Nutzung und die Haftung des Auftragnehmers entfällt.
(6) Der Auftragnehmer ist weder Jurist noch Patentanwalt noch Lektor oder sonst außerhalb seiner Kernkompetenzen beruflich tätig. Er haftet daher ohne ausdrückliche vertragliche Regelung (z.B. über die Einschaltung eines entsprechenden Dienstleisters) nicht für diesbezüglich mögliche Eigenschaften des Produktes (Neuheit, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit als Gebrauchsmuster o.ä.). Er haftet auch nicht für grammatikalische Fehler, Rechtschreibung, AGB des Auftraggebers, etc.
(7) Für Fehler, die durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Musik, Bild, Video, Text, Skripte) entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung mitzuteilen.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht auf Nacherfüllung.
(3) Erst nach zweimaligem Fehlschlagen bestehen Minderungs- oder Rücktrittsrechte.
(1) Bei Storno oder Kündigung stehen dem Auftragnehmer alle bis dahin erbrachten Leistungen, sowie entstandenen Kosten zu.
(2) Für nicht begonnene Arbeiten kann eine pauschale Vergütung von bis zu 10 % des Auftragswertes erhoben werden, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Aufwand nachweist.
(3) Bei Events gelten zusätzlich die Storno- und Ausfallbedingungen von Künstlern, Dienstleistern und Locations, die der Auftraggeber trägt.
(1) Der Auftragnehmer darf zur Vertragsabwicklung erforderliche Daten speichern und verarbeiten. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam.